Kriegsfluchtlehren

Polemik 2018-6: Ex-Jugoslawien, Flüchtlingsbilanz, GroKo
Jugoslawien zerfiel im Sommer 1991. Es begann der „Jugoslawienkrieg“ in dessen Ergebnis letztlich die Staaten Serbien, Slowenien, Bosnien- Herzegowina, Kroatien, Mazedonien und das bis heute und auch in Zukunft nicht eigenständig lebensfähige Kosovo, entstanden. Kosovo ist sicher ein geschichtliches Spezialproblem. Die Amerikaner gemeinsam mit den NATO-Staaten hatten damals für das Kosovo die politische Uhr auf 1878 zurückgestellt, einfach so. Was (war) oder würde denn geschehen, (falls) wenn das andere Staaten auch so (gemacht hätten), machen, bzw. machen würden?
Es würde Krieg oder mindestens ein West-Embargo geben, siehe Krim.
Der liebe NATO-Partner Türkei darf ungehindert mit deutschen Waffen mal eben in Syrien die Kurden malträtieren. Ist das Krieg, Annexion? Gibt es Konsequenzen? Weder, noch! Politisch diskutiert wird nur, ob die türkischen Leopard-Panzer jetzt oder später von Deutschland nachgerüstet werden. Wo bleibt ein Embargo?
Einäugige Politik wird dem Volk verkauft, leider.

Doch zurück zu Thema. Es gab in den 90ziger Jahren eine
Flüchtlingswelle aus der „Jugoslawien-Region“. Die folgenden Daten sind aus Veröffentlichungen des “europäischen forum für migrationsstudien (efms”) der Universität Bamberg, des Bundesministeriums des Inneres und von UNHCR entnommen. So waren ca. 735 000 Flüchtlinge (Stand 1995) in den europäischen Ländern registriert. Deutschland nahm die Hälfte dieser Flüchtlinge auf. Nehmen wir das Beispiel Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina:
1995 lebten ca. 320 000 Flüchtlinge aus diesem Staat in Deutschland. 2002 verblieben 20.000 Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina in Deutschland. Diese wurden als sogenannte Härtefälle eingestuft und eine Rückkehr wurde aus humanitären Gründen nicht erzwungen, obwohl ja die politischen Fluchtursachen, siehe deutsches Asylrecht im Grundgesetz, weggefallen waren.
Härtefallkommissionen sind die neue parallele Gesetzlichkeit.
Und die hoffentlich nicht kommende GroKo macht gerade in ihrem „Nachzugsprogramm“ da weiter. Tatsache ist, dass die nachziehenden Personen eben nicht mehr direkt aus den Kriegsgebieten kommen, sondern aus kriegssicheren, aber wirtschaftlich sehr schwachen Lagern, in wirtschaftlich noch schwächeren Ländern. Warum wird das in den deutschen Medien nicht so vermittelt.

Und nun noch ein paar bezeichnende Beispiele aus der aktuellen Flüchtlingsproblematik:
Europäische Richter haben entschieden, dass bei der Prüfung eines Asylantrages kein Test der sexuellen Orientierung vorgenommen werden darf. OK, das ist generell richtig! Aber was machen wir, wenn der Flüchtling für seinen Asylantrag „Verfolgung wegen Homosexualität im Heimatland (hier Nigeria)“ angibt. Da wäre doch eine Prüfung nicht ganz von der Hand zu weisen. Auch vor dem Hintergrund, dass ein psychologisches Gutachten in Ungarn seine sexuelle Orientierung nicht bestätigte.

Das andere Beispiel ist für mich das Konterkarieren deutscher Gesetze. Ein Syrer, der mit seiner Erstfrau und vier Kindern seit 2015 in Deutschland als Schutzsuchender lebt, holte später seine ebenfalls vier Kinder von seiner Zweitfrau nach Deutschland. Und nun durfte die Zweitfrau selbst einreisen. Alle kamen aus sicheren Lagern außerhalb Syriens. Der Kreis Pinneberg erlaubte die Familienzusammenführung. Die Begründung ist haarsträubend und konterkariert das Asylrecht und das deutsche Eherecht. Bekommen die Kinder von getrennt lebenden deutschen Eltern auch die örtliche (kostengestützte) Familienzusammenführung vom Staat oder wenigstens die Fahrtkosten zwischen den elterlichen Wohnorten.

Noch etwas Erhellendes zum Problem „Minderjährige Flüchtlinge“.
Heute veröffentlichte „Focus online“ diese Zahlen aus dem Uniklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE): Auf dem Höhepunkt der Flüchtlingswelle 2015 wurden in Hamburg 2572 Minderjährige in Obhut genommen. Bei 767 bestanden Zweifel am Alter. Sie wurden am UKE geröntgt (Finger, Kiefer). Das Ergebnis zeigte: 41 Prozent waren volljährig! Heute darf man die Zahlen veröffentlichen, warum nicht schon wenigstens 2016? Und was geschieht mit den Lügnern… nichts! Doch dies (Zitat): „Die öffentlich-rechtliche Unterbringung eines Erwachsenen kostet derzeit 587 Euro im Monat. Ein Jugendlicher, egal ob Flüchtling oder Deutscher, kostet den Staat rund 1500 Euro.“ Der gesellschaftliche Schaden durch das Erschleichen von Asyl-Vorteilen ist viel größer!

Das Geschäft der internationalen Schlepperbanden mit „Asylanten“ blüht. Die Medien berichten zurzeit darüber ausführlich. Nur ein Aspekt, der auch bedacht werden muss, wird im Dunklen gelassen. Wenn diese „Asylanten“ die Schlepper nicht bezahlen könnten, gäbe es keine Schlepperbanden. Kriminelle Schleuser gehören vor Gericht, kriminell geschleuste Asylsuchende werden geduldet?
Wir sind in Deutschland, da kann eine Syrerin offen in der ARD über ihren Fluchtweg berichten. Sie lebte in Abu Dhabi, flog nach Polen, wurde vom Flughafen per PKW abgeholt und nach Deutschland gefahren…lebt nun frank und frei hier…
Das Asylrecht des Grundgesetzes wird konterkariert!
Ausbaden müssen das u.a. die anerkannten Flüchtlinge!

Ich hoffe auf die SPD-Basis, keine GroKo! Lieber ein Neuanfang mit 15 bis 20% Wählerstimmen. Oder vielleicht fusioniert ihr mit den Linken und bildet eine neue starke, klar linksgerichtete Partei. Wäre ja mal einen Gedanken wert. Aber bitte ohne den Eurokraten Schulz.
Ein Domino-Effekt wäre, auch die CDU könnte ohne Frau Merkel ihr Profil schärfen, mit etwa 30% Stimmanteil. Die jetzige GroKo stärkt die nun stärkste Oppositionspartei AfD. Das ist die Wirklichkeit, ihr Jamaika-Verweigerer.
Ein Fazit für die nächste Wahl ist:
Begreift endlich, dass „Konservativ zu sein“ nicht mehr „rufschädigend“ ist, sondern es ist ein politisch-demokratischer Standpunkt. Und mit diesem kann man sich demokratisch duellieren. Und als lebenserfahrener Ex-DDR-Bürger kann ich sagen: Ausschließlich „Links“ muss nicht politisch-fortschrittlich sein und schon gar nicht demokratisch!