Abschiebe-Demokratie

Polemik 26: Abschiebung, Recht, Gerechtigkeit,
In dem Beitrag Polemik 20: “Willkommens-Welle” hatte ich festgestellt, dass es derzeit schon 250.000 anhängige Klagen gegen Asylentscheidungen in Deutschland gibt, Tendenz eher steigend. (Wer bezahlt eigentlich die Anwälte?)
Und in Polemik 22: ”Bevölkerungspyramide”, setzte ich nicht unrealistisch voraus, dass auch nach Wegfall der Asylgründe, die Mehrheit der Familien letztlich in Deutschland bleiben wird.
Denn die deutsche Demokratie ist und wird nicht mit ihren entsprechenden Verwaltungen und Gesetzlichkeiten weder quantitativ noch qualitativ in der Lage sein, die Asylrechts-Fälle zeitnah und gesetzeskonform zu lösen und dann auch umzusetzen.

Beispiele aus jüngster Zeit unterstreichen das (siehe SZ, DD vom 28.09.2017 und 30.09./01.10.2017).
Beispiel 1: Am 18.09.2017 bekam eine armenische Familie in Dresden den Abschiebe-Bescheid. Der Grund: Die Eltern waren 2006 nach Deutschland gekommen und hatten sich als Iraker ausgegeben (Flüchtlinge illegal, ohne Papiere). Der Schwindel war aufgeflogen. Inzwischen waren drei Kinder hier geboren. Der Vater mit 2 Söhnen wurde nach Armenien abgeschoben, Tochter flüchtete (zu Verwandten), Mutter erlitt einen Zusammenbruch und ist im Krankenhaus. Ja was jetzt deutsche Demokratie? 11 Jahre brauchte die deutsche Gesetzlichkeit, um einen Fall zu klären. Es gab sofort Demonstrationen gegen die Abschiebung, inzwischen auch eine Petition für den Verbleib. Was ist Recht und was Gerechtigkeit, immer zweierlei Mass. Und ich sage euch voraus, was am Ende passiert. Eine „Härtefallkommission“ wird am 27.10.2017 in Dresden tagen und beschließen, die Familie darf in Deutschland bleiben!
Beispiel 2: Im öffentlichkeitswirksamen Fall des Flüchtlingsmädchens Reem, man erinnere sich, an die Wein-Attacke des damals 14-jährigen Mädchens in einer Diskussionsrunde mit Frau Merkel 2015. Frau Merkel hatte damals gesagt, dass Deutschland nicht alle Flüchtlinge aufnehmen könne und dann ging ein Shit-Sturm im Internet gegen die Kanzlerin los.Und jetzt erhielt die nun 17-jährige und ihre gesamte Familie eine unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis.

Wozu brauchen wir das „Bundesamt für Migration“ und Gesetzlichkeit? Lasst das doch alles von Härtefallkommissionen entscheiden, Recht und Gerechtigkeit sind doch sowieso nicht zur Deckung zu bringen! Wie ist eigentlich so eine Kommission zusammengesetzt?
Es ist leider zu konstatieren, dass das hohe Gut des Grundgesetzes
- das Asylrecht - ausgehöhlt wird, denn auch andere nichtberechtigte Asylbewerber (z.B. illegal ohne Papiere eingereiste Personen, Kleinkriminelle...) können doch davon ausgehen, in Deutschland bleiben zu dürfen. Macht nur weiter so. Da wird das Protestwahlergebnis vom September vielleicht noch extremer…