Polemik 2018-13: Hartz-IV, Mindestlohn, Gesetzlichkeit
Immer wieder wird über Hartz-IV diskutiert, mit Recht. Doch noch nichts Besseres oder anders gesagt gesellschaftlich gerechteres ist bisher gefunden worden. Auch Finnland hat sein Experiment mit 2.000 Personen zum bedingungslosen Grundeinkommen (560.-€ monatlich vom Staat ohne sich um Arbeit bewerben zu müssen) als beendet erklärt. Was nun?
Es schnellte die Armutsdebatte nach oben. Wer ist arm in Deutschland? Sicher in der Regel ist ein Hartz-IV-Empfänger arm im Vergleich zu den meisten deutschen Arbeitnehmern, aber eben nicht zu allen. Nehmen wir den Mindestlohn mal mit 9,00 € an. Dann hat ein Arbeitnehmer (alleinstehend ohne Kind, Wohnung ca. 50 qm) ca. 1440.-€ brutto und max. ca. 1200.-€ netto. Davon muss dieser seinen Lebensunterhalt bestreiten (Warm-Miete, Fahrgeld zur Arbeit, höheren Bekleidungsaufwand usw. geschätzt dafür 500.-€). Der Mindestlohnempfänger hat dann noch ca. 700.-€ für das Bestreiten seiner weiteren Ausgaben zur Verfügung. Der IV-Hartzer hat ca. 400.- € im Monat, Wohnung außer Strom ist bezahlt vom Jobcenter. Also geht der Mindestlohner für ca. 300.- € 120 Stunden monatlich arbeiten. Das ergibt einen bereinigten tatsächlichen Stundenlohn von 2,50.-€.
Dafür früh raus, ranklotzen, abends heimkommen, hat dadurch bedeutend weniger „Freie“ Lebenszeit als ein vergleichbarer IV-Hartzer und zur “Tafel“ gehen, „darf“ er auch nicht.
Was sagt uns das:
Gerade zu Zeiten der Hochkonjunktur, schaut erst auf den Mindestlohner und ändert die Höhe des Mindestlohnes und zieht dann Hartz-IV entsprechend nach. Macht Arbeit lohnender!
Für einen Hartz-IVler, aus welchen Gründen er auch in diese Situation gekommen ist, muss eben jedwede Arbeit bedeutend lohnender sein, als in Hartz-IV zu verharren. 2017 haben die Jobcenter 953 000 Sanktionen gegen Hartz-IV Empfänger verhängt. Zwei Drittel der Strafen wurden ausgesprochen, weil diese Arbeitslosen nicht zu den mit dem Jobcenter vereinbarten Terminen kamen. Wo waren sie denn in dieser Zeit?
Also diese Sanktionen zu streichen, wie es die Grünen im Bundestag gefordert haben, untergräbt gesellschaftliche Gerechtigkeit. Oder haben wir schon das bedingungsloses Grundeinkommen.
Der Rechtsstaat wird ausgehöhlt durch die Nichterteilung von Sanktionen bei nichterbrachten Leistungen, auch mit Kirchenasyl und Entscheidungen von Härtefall-Kommissionen, die sich über bestehende Gesetzlichkeiten hinwegsetzen können.
Härtefall-Kommission verstehen sich als „Korrektiv rechtlich unanfechtbarer Gerichts- und Behördenentscheidungen“. Und wer bestimmt deren Zusammensetzung? Wie wäre es, wenn eine Härtefall-Jury aus zugelosten Normalbürgern gebildet würde, die die Entscheidungen treffen. Dann wäre Basisdemokratie das akzeptierte Korrektiv.
Und nun ein Schlaglicht auf die deutsche Gesetzlichkeit, die die gegenwärtigen globalen Gegebenheiten einfach negiert. Am 25.04.2018 titelte die SZ DD, „Ex-Leibwächter Bin Ladens darf bleiben“. Ein in Bochum lebender Leibwächter, des von einem US-Spezialkommando in Pakistan getöteten Terroristenchefs Osama bin Laden, darf nicht nach Tunesien abgeschoben werden. Dort wäre dieser „mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Folter, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung“ ausgesetzt. Er erhält zusammen mit seiner Familie monatliche Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von 1.168.-€.
Die logische Folgerung daraus ist:
Ihr Diktatoren und Despoten dieser Welt, ihr bekommt in Deutschland Asyl, wenn ihr es schafft euch nach Deutschland abzusetzen, bevor euch das Volk in die Finger bekommt und letztlich an die Kehle will.
Saddam Hussein, Muammar al Gaddafi und eben Osama Bin Laden hatten es nicht geschafft, sonst bezögen sie, der deutschen Gesetzes-Logik folgend, Asylbewerberleistungen, denn im jeweiligen Heimatland hätte ihnen die Todesstrafe gedroht. Und davor muss sie Deutschland schützen.
Übrigens: Edward Snowden bekam in Deutschland kein Asyl und durfte noch nicht einmal einreisen. Er ist doch nach gegenwärtiger Gesetzeslage in den USA mit dem Tod bedroht, was nun?