Polemik 07-2025
Spruchpolemik: Plakate zu tragen „Gegen Hass und Hetze“, aber selbst zu hetzen, hilft der Demokratie nicht. Es konterkariert diese nur.
Eklat 1:
Das Bundesverfassungsgericht untersteht als Verfassungsorgan, nicht wie der Verfassungsschutz oder andere Fachgerichte, der Dienstaufsicht eines Ministeriums.
Es ist kein politisches Organ, obwohl seine Urteile auch eine politische Wirkung zeigen können. Allumfassende Basis der Arbeit ist das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts bestimmt den verfassungsrechtlichen Rahmen, innerhalb dessen sich die Politik entfalten kann. 16 Richterinnen und Richter gehören diesem Gericht an, die jeweils zur Hälfte vom Bundesrat und Bundestag zur Wahl vorgeschlagen werden, wobei eine Zweidrittelmehrheit zur Wahl erforderlich ist. Zurzeit steht die Wahl von drei Richterinnen/Richtern an und schon haben wir ein Dilemma. Die SPD schlug zur Wahl zwei Kandidatinnen vor, die CDU einen Kandidaten.
In den fraktionellen Vorabstimmungen kam die Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf bei der CDU nicht auf die nötige Stimmenzahl, die die Voraussetzung für eine Zweidrittelmehrheit und damit für eine Wahl durch den Bundestag wäre. Denn zur Zweidrittelmehrheit braucht man in Einmütigkeit die Stimmen von CDU, SPD, Grünen und Linken, vorausgesetzt die AfD stimmt dagegen. Ja, ja die Abgeordneten sollen nur ihrem Gewissen verpflichtet sein und nicht dem Fraktionszwang. Und kurz vor der Sommerpause waren die Abweichler nicht mehr auf Kurs zu biegen. Deshalb steht ein erneuter Wahlversuch nach der Sommerpause an.
Was waren kurz gefasst die Vorwürfe an Frau Brosius-Gersdorf:
Dabei geht es im Grunde um ihre politische Position zu drei verschiedenen Themen: einem möglichen Parteiverbot der AfD, der Impfpflicht in der Corona-Pandemie und der Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen.
Im Zuge der Richterwahl im Bundestag waren auch Plagiatsvorwürfe zu ihrer Doktorarbeit an die Öffentlichkeit gelangt.
Das Bedenken vor einer Wahl zu klären sind, sollte eine demokratisch-parlamentarische Pflicht sein. Oder war ein regierungsseitiges „Durchwinken“ geplant. Die selbsternannte „Demokratische Mitte CDU, SPD, Grüne und SSW“ braucht ja mindestens 6 Stimmen der Linken, um ihre Wahlvorschläge durchzubringen. Ich denke für die linksorientierte Frau Brosius-Gersdorf würden alle 64 Bundestagslinke stimmen. Ergo muss eine sehr, sehr deutliche Stimmenzahl bei der Probeabstimmung in der Fraktion der CDU gegen die Kandidatin Brosius-Gersdorf votiert haben.
Eklat 2:
Nach Paragraf 86a des Strafgesetzbuchs, der das öffentliche Verwenden und Verbreiten von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen unter Strafe stellt, können Vergehen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Das Hakenkreuz war ja das offizielle Staatssymbol des Dritten Reiches. Was war passiert.
Bei der Auszählung der Stimmzettel zur geheimen Wahl eines Vertreters in den sogenannten Oberrheinrat wurde im Landtag von Baden-Württemberg festgestellt, dass hinter dem Namen eines AfD-Kandidaten auf einem Stimmzettel ein Hakenkreuz gemalt war. Dieser Stimmzettel war in der Urne, in der die Fraktionen der SPD und der Grünen ihre Zettel eingeworfen hatten.
Was nun?
Die übelsten medialen Spekulationen (z.B. Provokation der AfD…) machten die Runde. Einen Tag später outete sich der Übeltäter (Man hätte sicher durch Fingerabdruckvergleich den Täter leicht identifizieren können. Täter war Daniel Born, Landtagsabgeordneter der SPD und stellvertretender Landtagspräsident. Was er für selbstgerechte Ausreden für sein Tun gebrauchte, einfach schlimm. Na mal sehen, was die strafrechtlichen Konsequenzen sind. Für die Verwendung des verbotenen Spruchs der SA „Alles für Deutschland“ ist ein Landtagsabgeordneter von Thüringen mal zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt worden.
Ein „Hakenkreuz“ im Landtag, von wem auch immer, ist nicht zu entschuldigen! Ist das eigentlich auch ein „rechtsextremer Verdachtsfall“ in der Statistik.
Eklat 3:
Das ARD-"Sommerinterview" mit AfD-Chefin Weidel ist durch gezielten Lärm aus überdimensionierten Lautsprechern, die auf dem sogenannten „Adenauerbus“ montiert waren offensiv gestört worden. Und das im Regierungsviertel. Ca. 25 Leute, darunter auch ein paar „Omas gegen rechts“ kletterten aus dem umgebauten ehemaligen Gefangenentransportbus, der munter im Halteverbot auf der gegenüberliegenden Spreeseite stand. Die Gruppe "Zentrum für Politische Schönheit" war für die Aktion verantwortlich. Diese unangemeldete Demo tolerierte die Berliner Polizei. Festnahmen habe es nicht gegeben. Im Nachhinein leitete die Berliner Polizei zwei Ordnungswidrigkeitsverfahren ein.
An diesem laschen Vorgehen muss sich jetzt die Polizei und Staatsanwaltschaft auch bei politisch anders gepolten Gegendemos messen lassen.
Mein Fazit „Diese Aktion ging politisch nach „hinten los“ und es gibt nur eine Siegerin „Frau Weidel“. Was gefragt und geantwortet wurde interessiert auch im Nachhinein kaum.*