Kunstaktion

Polemik 2018-31: Exhibitionismus, Antisemitismus, Migrationismus

Antje Mönning, die früher eine Nonne in der ARD-Serie "Um Himmels Willen" mimte (muss man nicht kennen), hatte mit durchsichtigem Shirt, Minirock, ohne Unterwäsche auf dem Parkplatz im Allgäu vor drei Männern (zwei davon waren Polizisten in Zivil) ein aufreizendes Tänzchen hingelegt und dabei auch das Röckchen gehoben. Das Amtsgericht Kaufbeuren hatte die 40 Jahre alte Schauspielerin Anfang Dezember wegen dieser Ordnungswidrigkeit zu einer Geldbuße von 300 Euro verurteilt. Dagegen will sie Revision einlegen, denn sie lasse sich diese „Kunstaktion“ nicht verbieten.

In der SZ DD, vom 04.12.2018 wird berichtet, dass Aktionisten des „Zentrums für politische Schönheit“ nach Teilnehmern der rechtsorientierten Demonstration Ende August in Chemnitz suchen. Auf einer Internetseite wurden dazu ca. drei Millionen Bilder von 7000 Teilnehmern ausgewertet. Nun wird öffentlich aufgefordert, Teilnehmer zu denunzieren und dafür kann man eine Geldprämie erhalten
(Die Landesregierung von Sachsen mahnte diese Organisation ab, aber nur wegen der Benutzung des Logos „So geht sächsisch“ für diese Aktion.) Was ist der Unterschied zum AfD -Lehrer-Pranger für politisch agierende Lehrer beim Unterricht in der Schule.
Für mich gibt es keinen Unterschied, Denunziation bleibt Denunziation! Aber offiziell ist die Demo-Teilnehmer-Denunziation eine „Kunstaktion“, der AfD-Lehrer-Pranger aber eine politische Aktion.
Vielleicht kann man zukünftig auch mal einen Mord zur „Kunstaktion“ erklären. Es würde mich nicht mehr wundern.

Eine Umfrage unter Juden brachte das eindeutige Ergebnis:
Der Antisemitismus in Europa nimmt zu! Viele Juden in Europa haben Angst, aufgrund ihres Glaubens angegriffen zu werden. Schikanen melden sie der Polizei aber oft nicht. Ein Großteil der jüdischen Bevölkerung in der EU hat laut einer Studie das Gefühl, dass der Antisemitismus in den vergangenen fünf Jahren deutlich zugenommen hat. 63 Prozent der Befragten aus zwölf Ländern gaben in der Erhebung der EU-Agentur für Grundrechte (FRA) an, dass sich der Antisemitismus deutlich verstärkt habe. 23 Prozent sprachen von einer leichten Verstärkung. 45 Prozent bezeichneten Antisemitismus als ein "sehr großes Problem". Die Befragten aus Deutschland antworteten ähnlich wie der Durchschnitt aller Befragten.
Auffällig ist - wie schon andere Studien gezeigt haben - dass
Antisemitismus keine Einstellung allein des rechten Rands ist. Es zählen auch Menschen mit extremen muslimischen Einstellungen und Personen aus der linken Szene zu den Tätern.

Siehe da, ohne politische Scheuklappen findet man die richtigen Ergebnisse!

Bedenklich stimmt eine andere Meldung aus Berlin. Da nimmt eine Waldorf-Schule das Kind eines AfD-Abgeordneten unter fadenscheinigen Begründungen nicht als Schüler auf. Das ist der Beginn einer politischen Sippenhaft! Wo bleibt der Aufschrei der Berliner Politik? Der Großteil des Etats dieser Schule kommt aus staatlichen Zuwendungen, vom Steuerzahler und Wähler!
Wehrt den Anfängen von Sippenhaft oder war das eine „Kunstaktion“ dieser Waldorf-Schule.

Und immer zum Abschluss noch ein paar „Migrationsdaten“:
Die Zahl der Abschiebungen aus Deutschland bewegt sich 2018 auf einem ähnlichen Niveau wie im Vorjahr. Von Januar bis Oktober wurden 19.781 abgelehnte Asylbewerber abgeschoben. Im vergangenen Jahr wurden im gleichen Zeitraum 20.019 Abschiebungen registriert. Das Bundesinnenministerium berichtet für das laufende Jahr von 20.857 "gescheiterten Rückführungen an Flughäfen". Davon wurden 14.491 im Vorfeld storniert, 5.788 Abschiebungen scheiterten an der "nicht erfolgten Zuführung am Flugtag".

Die 16 Ministerpräsidenten fordern "die Bundesregierung zu einer Gesetzesinitiative auf", das Asylbewerberleistungsgesetz so zu erweitern, dass die sogenannten Dublin-Fälle "nur noch gekürzte Leistungen erhalten".
Von den Kürzungen könnte ungefähr ein Drittel der nach Deutschland kommenden Asylbewerber betroffen sein. So viele werden etwa als "Dublin-Fälle" eingestuft. Im ersten Halbjahr 2018 gab es bei rund 77.000 Asylerstanträgen rund 30.000 sogenannte Übernahmeersuchen. Bei so vielen Migranten kam das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zum Ergebnis, dass ein anderer Dublin-Staat für sein Asylverfahren zuständig ist, und bat das jeweilige Land, den Migranten zurückzunehmen. Immerhin rund 21.000 Mal stimmten die angefragten Staaten zu, weil sie die Einschätzung der deutschen Seite teilten, dass sie zuständig seien. Tatsächlich überstellt wurden aber nur 4.922 dieser "Dublin-Fälle". Je länger die nach Deutschland weitergereisten Doppel-Asylbewerber ihre Rückführung durch Klagen, ärztliche Atteste oder Untertauchen verzögern, desto geringer wird die Wahrscheinlichkeit für eine Rückführung in ihren zuständigen Staat. Denn findet eine Überstellung nicht innerhalb von sechs Monaten statt, geht die Zuständigkeit für das Verfahren an Deutschland über.
Ist die angesprochene Personengruppe noch „Kriegsflüchtling“ oder zum „Wirtschaftsflüchtling“mutiert?

Und nun noch eine heutige Meldung:
In 2018 hatten 60% der neu ankommenden Flüchtlinge keine Papiere. Das Handy und der Rucksack sind aber immer dabei. Böse wer Absicht unterstellt.
Übrigens mit einer neuen Gesetzlichkeit der Bundesregierung wird das Asylrecht aufgeweitet zum geduldeten Einwanderungsrecht. Grundgesetz geht anders…