Polemik 09-2025
Nach nur drei Folgen soll Moderatorin Julia Ruhs nicht mehr das Magazin "Klar" verantworten. So will es die Intendanz des NDR.
Die Journalistin wird künftig nur noch beim Bayerischen Rundfunk das Format „Klar“ moderieren, beim Norddeutschen Rundfunk (NDR) hingegen nicht mehr. Die Entscheidung des NDR rief deutliche Kritik hervor, sogar bei den Ministerpräsidenten Günther und Söder.
Ziel der Sendung sollte es sein, Probleme aufgreifen, die in der Bevölkerung kontrovers diskutiert werden, und die verschiedenen Meinungen dazu abbilden.
Besonders die erste Sendung zur Migration sorgte durch die realistische Darstellung von verschiedenen Aspekten, die sonst im Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk (ÖRR) in dieser Art ein Tabu sind, für Akzeptanz. Ruhs hatte dort unter anderem über Gewalt im Zusammenhang mit illegaler Einwanderung berichtet. Es wurde zum Beispiel über den Zusammenhang von Einwanderung und steigenden Gewalttaten faktenbasiert berichtet. Das führte im NDR zu abgestimmten Mobbingaktionen gegen die Journalistin und ihrem Rausschmiss.
Das sie im Bayrischen Rundfunk weiterarbeiten darf, ist nur ein kleines Pflaster auf den verursachten Schaden, zeigt aber, dass der NDR nicht meinungs- und tatsachenoffen ist. Es gibt nur einen bevorzugten Meinungskorridor, den links-grünen beim NDR. Auch bei der „Tagesschau“, die vom NDR produziert wird, ist die Vermischung von Meldung und Kommentar Medienprinzip. Man hat sich schon daran gewöhnt, schlimm, schlimm…
Was spricht eigentlich dagegen den Meinungskorridor im ÖRR wieder von Mitte-Links, über die Mitte bis zu Mitte-rechts zu öffnen. Dadurch würde die Meinungsvielfalt wieder demokratiegerechter und volksnäher.
Nun zu einer Wahl, die sonst eigentlich kaum jemanden interessiert, der Wahl zum Bundesverfassungsgericht. Die Wahl der Richter/Innen zum Bundesverfassungsgericht ist für mich nicht transparent, insbesondere das Vorschlagsrecht von entsprechenden Kandidaten/Innen. Denn die heutige „Demokratische Mitte“ hat erkannt, dass letztlich das Verfassungsgericht über das Verbot einer Partei entscheidet. Es verstärkt sich der Eindruck, dass hier gegenwärtig vorgesorgt wird.
Zur Erinnerung: Die Verfassungsrichter werden in Bundestag oder Bundesrat jeweils mit Zwei-Drittel-Mehrheit gewählt. Die Zwei-Drittel-Mehrheit sichert (in der Regel) eine Beteiligung der Opposition, damit das Bundesverfassungsgericht als überparteiliche Institution akzeptiert wird.
Die Zwei-Drittel-Mehrheit wird dadurch gesichert, dass alle Fraktionen bzw. Länder-Gruppen, die für das Quorum benötigt werden, Vorschlagsrechte entsprechend ihrer Stärke bekommen. Seit 2018 lautet der Nominierungsschlüssel 3:3:1:1. Das heißt, dass CDU/CSU und SPD je drei Verfassungsrichter/Innen pro Senat vorschlagen können, Grüne und FDP haben je ein Vorschlagsrecht.
Für jedem ist sichtbar, dass diese Verteilung für den jetzigen Bundestag ja wohl völlig daneben ist (keine FDP mehr, aber AfD und Linke drin).
Wo und wann wurde dieses Vorschlagsrecht festgelegt und wie kann es aktualisiert werden? Dies sind Themen, die völlig vom ÖRR bei der Berichterstattung ignoriert worden, warum?
Auch eine öffentliche Anhörung der Kandidaten/Innen, wie in den USA üblich, gibt es in Deutschland nicht.
Und ich konnte leider auch aus den zugänglichen Informationen nicht recherchieren an welchen Punkt im „Grundgesetz“ dieses Vorschlagsrecht geregelt ist. Es scheint nur „traditionell“ zu sein, ohne saubere gesetzliche Reglung!
Noch ein spezieller Nachschlag zur Kommunalwahl in NRW:
In Ludwigshafen haben weniger als 30% der Wahlberechtigten an der ersten Runde der Oberbürgermeisterwahl teilgenommen. Die Stichwahl erfolgt nun am 12. Oktober, denn der CDU-Kandidat erhielt 41% und der von der SPD 35%. Der AfD-Kandidat war von der Wahl durch die örtliche Wahlkommission, der die amtierende SPD-Oberbürgermeisterin vorstand, ausgeschlossen worden. Interessant ist in dem Zusammenhang, dass in der ersten Wahlrunde mehr als neun Prozent der Wähler ungültige Stimmenzettel abgaben. Also, die beiden Wahlsieger vereinen jeder etwas mehr als 10% der möglichen Wähler.
Das Prinzip der Demokratie ist, dass alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht und über freie und geheime Wahlen ausgeübt wird.
Und was wird, wenn sich nur noch eine Minderheit an der Demokratie beteiligt?