Bundestags-Abbruch

Polemik 2018-5: Bundestagssitzung, Beschlussfähigkeit, Parteien
Da meldet die „Tagesschau“, dass der Bundestag nach Antrag der AfD am Abend des 18.01.2018 die Sitzung abbrechen musste. Aufgrund zu wenig anwesender Abgeordneter war der Bundestag nicht beschlussfähig. Es waren nur 312 Abgeordnete von 709 anwesend, also nicht einmal die Hälfte.
Wie oft war das schon in den vergangenen Legislaturperioden passiert, Stillschweigen… Alles war angepasst! Was machen denn unsere Volksvertreter in einer Zeit, in der sie „Dienst“ haben? Die Diäten werden aber voll kassiert. Politische Moral sieht anders aus.
Als Reaktion darauf twittern dann die „getroffenen“ Parteien:
Das MdB, Staatsminister für Europa im Auswärtigen Amt M. Roth (SPD), „Die AfD hat inhaltlich nix zu melden, kennt aber die Tricks der Geschäftsordnung…
Was bitte ist hier ein Trick? Besteht die Geschäftsordnung des höchsten deutschen politischen Gremiums aus Tricks?
Oder habt ihr sonst per vorheriger Absprache immer getrickst?
Noch ein Beispiel:
MdB T. Rößner (Grüne) bilanzierte: „Absurdes Theater, zumal auch die Reihen der AfD nicht geschlossen waren“.
Wer hat denn in der Vergangenheit den Wählern „Absurdes Theater“ vorgespielt. Bei vielen Sitzungen ein gähnend leerer Plenarsaal! (Die Ausrede ist bis heute, wir sind ja bei Ausschusssitzungen. Na und, diese können auch an anderen Tagen stattfinden oder?) Die Debatte im Plenum ging aber immer in Unterzahl weiter! Demokratisch hätte bei Unterzahl immer der/die amtierende Bundestagspräsident/in die Sitzung abbrechen müssen! Die Etablierten hatten sich so an ihre eingespielte Komfort-Zone Bundestag gewöhnt.
Und wenn nur ein AfD-ler (oder einer anderen Partei) noch anwesend gewesen wäre, der den Antrag zum Nachzählen gestellt hätte, die Geschäftsordnung wäre trotzdem verletzt worden. Ganz früher waren es mal die Grünen, die dem Establishment die Verfehlungen vorgeführt haben.
Wo sind die Zeiten hin…